Rechtsprechung
   BSG, 11.06.1974 - 9 RV 122/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1258
BSG, 11.06.1974 - 9 RV 122/73 (https://dejure.org/1974,1258)
BSG, Entscheidung vom 11.06.1974 - 9 RV 122/73 (https://dejure.org/1974,1258)
BSG, Entscheidung vom 11. Juni 1974 - 9 RV 122/73 (https://dejure.org/1974,1258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,1258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Frage wehrdiensteigentümlicher Belastungen als Mitursache für einen Herzinfarkt bei einem Schirrmeister einer Bundeswehr-Panzerkompanie

Papierfundstellen

  • BSGE 37, 282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 08.08.1984 - 9a RV 37/83

    Versorgungsschutz - Freizeitbeschäftigung - wehrdiensteigentümliche Verhältnisse

    Auszug aus BSG, 11.06.1974 - 9 RV 122/73
    Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1984-08-08 9a RV 37/83 Vergleiche.
  • LSG Bayern, 12.08.2008 - L 15 VS 3/07

    Soldatenversorgung - Grundwehrdienst - Wehrdienstbeschädigung -

    Zum Vergleich sind die normalen Umstände und Verhaltensweisen sowie die durchschnittliche Gefährdung im Zivilleben maßgebend, aus denen der Soldat durch die Ableistung des Wehrdienstes herausgerissen worden ist (BSG vom 17.05.1977 - 10 RV 19/76 - = SozR 3100 § 1 Nr. 15 m.w.N.), es sei denn, der Einzelfall lege der Natur der Sache nach einen Vergleich mit gruppenspezifischen Merkmalen nahe (BSG vom 11.06.1974 - 9 RV 122/73 - = BSGE 37, 282, 285 = SozR 3200 § 81 Nr. 1).

    Ausdrücklich stellt das BSG dort klar: "Wenn in einer Entscheidung zur Frage der "wehrdiensteigentümlichen" Belastung als Mitursache für einen Herzinfarkt (BSGE 37, 282, 283) ausgeführt wird, dass bei derartigen Erkrankungen außergewöhnliche Verhältnisse zu fordern seien, die den Eigenarten des Dienstes entsprächen und über durchschnittliche Belastungen in Zivilberufen hinausgingen, so darf diese Entscheidung nur dahin verstanden werden, dass es sich hier um eine Abgrenzung für den Bereich handelt, der im Zivilleben durch die Berufskrankheiten (§ 551 RVO) erfasst wird" - (vgl. hierzu auch BSG, Beschluss vom 19.06.1996 - 9 BV 105/95) - ... Ähnliche Einschränkungen sind jedoch für den Unfallbereich weder geboten noch zulässig, wenn man berücksichtigt, dass die Wehrpflichtigen nach § 541 Abs. 1 Nr. 2 RVO statt des Unfallversicherungsschutzes über das SVG abgesichert sind ... Es müssen sich daher im konkreten Geschehensablauf nicht besondere, im zivilen Leben nicht anzutreffende Gefahren konkretisieren; es genügt, dass die wehrdiensteigentümlichen Verhältnisse wesentlich die gesundheitliche Schädigung (mit-) herbeiführen ... Allein die dauernde Unterbringung fern von der Familie ist in Krieg und Frieden zu den eigentümlichen Verhältnissen militärischen Dienstes gerechnet worden ... Solange sich also ein Soldat oder Wehrpflichtiger nicht allein aus privaten Gründen im Kasernengelände befindet, werden Unfälle in aller Regel wehrdiensteigentümlichen Verhältnissen zuzurechnen sein, wenn sie von den baulichen Anlagen, dem Gelände oder den Geräten sowie den dort befindlichen Menschen wesentlich mitverursacht sind und keine Umstände vorliegen, die einen Ursachenzusammenhang ausschließen, wie Alkoholgenuss (vgl. BSG SozR 3200 § 81 Nr. 18) oder selbst geschaffene Gefahr (vgl. BSG SozR 3200 § 81 Nr. 14).

  • LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 VS 9/10

    (Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

    ... Der zur Abklärung des imponierenden, äußerst bedenklichen Befunds notwendige chirurgische Eingriff erfolgte im Allgemeinen Krankenhaus H. unter Umständen und Bedingungen, die sich von den normalen Umständen des Zivillebens nicht unterschieden, insbesondere keine außergewöhnlichen Verhältnisse erkennen ließen, die durch die Eigenart des Wehrdienstes gekennzeichnet sind und etwa die Belastungen überstiegen, die bei sonst gleichem Sachverhalt auch bei Ausübung einer zivilen Beschäftigung hätten hingenommen werden müssen (vgl dazu zB BSGE 37, 282, 283 = SozR 3200 § 81 Nr. 1 und ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 05.05.1993 - 9a RV 25/92

    Versorgungsrechtlich geschützter Bereich - Unfallunabhängige Krankheiten -

    Die Rechtsprechung zum SVG hat deshalb schon früh an das Recht der Berufskrankheiten angeknüpft, um schicksalhafte Erkrankungen aus dem versorgungsrechtlich geschützten Bereich auszugrenzen (vgl BSGE 37, 282, 283 = SozR 3200 § 81 Nr. 1 zur Wehrdiensteigentümlichkeit nervlicher Belastungen für einen Herzinfarkt).
  • LSG Bayern, 19.10.2004 - L 15 VS 15/00

    Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

    Zum Vergleich sind die normalen Umstände und Verhaltensweisen sowie die durchschnittliche Gefährdung im Zivilleben maßgebend, aus denen der Soldat durch die Ableistung des Wehrdienstes herausgerissen worden ist (BSG vom 17.05.1977, Az.: 10 RV 19/76 = SozR 3100 § 1 Nr. 15 m.w.N.), es sei denn, der Einzelfall lege der Natur der Sache nach einen Vergleich mit gruppenspezifischen Merkmalen nahe (BSG vom 11.06.1974, Az.: 9 RV 122/73 = BSGE 37, 282, 285 = SozR 3200 § 81 Nr. 1).

    Ausdrücklich stellt das BSG dort klar: "Wenn in einer Entscheidung zur Frage der "wehrdiensteigentümlichen" Belastung als Mitursache für einen Herzinfarkt (BSGE 37, 282, 283) ausgeführt wird, dass bei derartigen Erkrankungen außergewöhnliche Verhältnisse zu fordern seien, die den Eigenarten des Dienstes entsprächen und über durchschnittliche Belastungen in Zivilberufen hinausgingen, so darf diese Entscheidung nur dahin verstanden werden, dass es sich hier um eine Abgrenzung für den Bereich handelt, der im Zivilleben durch die Berufskrankheiten (§ 551 RVO) erfasst wird" (vgl. hierzu auch BSG Beschluss vom 19.06.1996, Az.: 9 BV 105/95).

  • BSG, 19.08.1981 - 9 RVi 5/80
    sogenannte Resistenzminderung das Angehen der Infektion im Sinne einer wesentlichen Mitursache (BSGE 11, 50, 52 f; 37, 282, 287 = SozR 3200 9 81 Nr. 1) bewirken, sind in der medizinischen Wissenschaft hinreichend bekannt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - L 2 U 214/11

    NVA-Wehrpflichtiger - Arbeitsunfall - die dem Wehrdienst eigentümlichen

    Zum Vergleich seien die normalen Umstände und Verhaltensweisen sowie die durchschnittliche Gefährdung im Zivilleben maßgebend, aus denen der Soldat durch die Ableistung des Wehrdienstes herausgerissen worden sei (BSG Urteil vom 17. Mai 1977 - 10 RV 19/76, SozR 3100 § 1 Nr. 15 m. w. N.), es sei denn, der Einzelfall lege der Natur der Sache nach einen Vergleich mit gruppenspezifischen Merkmalen nahe (BSG Urteil vom 11. Juni 1974 - 9 RV 122/73, BSGE 37, 282, 285).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.01.2016 - L 4 VS 6/14

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung nach

    Es ist insoweit von einen Unterschied zu normalen Umständen des Zivillebens auszugehen, zudem sind für das Vorliegen wehrdiensteigentümlicher Verhältnisse außergewöhnliche Verhältnisse zu fordern, die den Eigenarten des Wehrdienstes entsprechen und über durchschnittliche Belastungen in Zivilberufen hinausgehen (BSG, Urteil vom 11.06.1974 - 9 RV 122/73 - juris).
  • BSG, 08.08.1984 - 9a RV 37/83

    Versorgungsschutz - Freizeitbeschäftigung - wehrdiensteigentümliche Verhältnisse

    Zum Vergleich sind die normalen Umstände und Verhaltensweisen sowie die durchschnittlichen Gefährdungen im Zivilleben maßgebend, aus denen der Soldat durch die Ableistung des Wehrdienstes herausgerissen worden ist (vgl BSG vom 17.5.1977 10 RV 19/76 = BSG SozR 3100 § 1 Nr. 15 mwN), es sei denn, der Einzelfall lege der Natur der Sache nach den Vergleich mit gruppenspezifischen Merkmalen nahe (vgl BSG vom 11.6.1974 9 RV 122/73 = BSGE 37, 282, 285 = SozR 3200 § 81 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2000 - L 10 (6) VS 72/96

    Medikamenten- und Alkoholabhängigkeit als Wehrdienstbeschädigung;

    Die Rechtsprechung zum SVG habe deshalb schon früh an das Recht der Berufskrankheiten angeknüpft, um schicksalhafte Erkrankungen aus dem versorgungsrechtlich geschützten Bereich auszugrenzen (vgl BSGE 37, 282, 283 = SozR 3200 § 81 Nr. 1).
  • BSG, 24.03.1987 - 4b RV 13/86

    Unfall in Ausübung des Wehrdienstes

    Der zur Abklärung des imponierenden, äußerst bedenklichen Befunds notwendige chirurgische Eingriff erfolgte im Allgemeinen Krankenhaus H. unter Umständen und Bedingungen, die sich von den normalen Umständen des Zivillebens nicht unterschieden, insbesondere keine außergewöhnlichen Verhältnisse erkennen ließen, die durch die Eigenart des Wehrdienstes gekennzeichnet sind und etwa die Belastungen überstiegen, die bei sonst gleichem Sachverhalt auch bei Ausübung einer zivilen Beschäftigung hätten hingenommen werden müssen (vgl dazu 28 BSGE 37, 282, 283 : SozR 3200 5 81 Nr. 1 und ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 24.08.1982 - 9a RV 4/82

    Berufsschadensausgleich - Beruf iS des Paragraph 30 Abs 3 und 4 BVG

  • LSG Niedersachsen, 17.08.2001 - L 9 VS 54/97

    Anwendbarkeit; Anwendung; Auslandseinsatz; Auslandsreise; Berufskrankheit;

  • BSG, 13.07.1988 - 9a RV 4/86

    Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse - Sturz aus Kasernenfenster

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 7 (6) VS 31/04

    Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) und die Gewährung von Versorgung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2003 - L 7 VS 18/02

    Versorgung nach dem Soldatenversorgungsrecht und dem Bundesversorgungsrecht;

  • LSG Hessen, 30.08.1988 - L 4 Vs 1304/82

    Soldat ; Soldat auf Zeit; Marsch; Freizeit; Wehrdienstverrichtung; Versorgung;

  • LSG Hamburg, 20.01.2015 - L 3 VE 5/13

    Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1996 - L 10 V 12/92

    Anspruch auf eine Versorgungsrente wegen einer Wehrdienstbeschädigung; Nachweis

  • BSG, 24.11.1988 - 9a RV 46/87

    Gesundheit - Schaden - Zivildienst - Heilbehandlung - Krankheit - Entschädigung

  • BSG, 24.06.1981 - 9 RV 10/81
  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2005 - L 8 VS 5048/03

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - dem Wehrdienst eigentümliche

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2004 - L 7 VS 12/00

    Wehrdienstbeschädigung - Voraussetzungen für die Anerkennung einer schizophrenen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht